Was tun?
Die Abmahnung kommt meist vom Profi. Deshalb sollten Sie sich auch einen spezialisierten Anwalt nehmen. Damit Sie die Kosten im Griff behalten, fragen Sie vorher den Anwalt danach. Er wird sich die Abmahnung kurz ansehen und ein Angebot machen können. Oft liegen die Kosten für die Beratung unterhalb der Kosten der Abmahnung. Wenn ihnen das Angebot zu teuer ist, gibt es vielleicht immer noch einen Tipp für Sie.
Der Anwalt wird die Legitimation der Gegenseite prüfen. Suchen Sie andere Betroffene um festzustellen, ob es sich um eine Massenabmahnung handelt. Für einen Mißbrauch reichen allerdings wenige weitere Abmahnungen nicht unbedingt aus.
Selbst bei seriösen Abmahnern muss oft der Blick auf den Umfang der Unterlassungserklärung gerichtet werden, der für die Zukunft die Werbung zu sehr einschränken kann. Manchmal fordert der Abmahner aus eigener Unwissenheit einfach zuviel.
Ganz überraschend kann der anwaltliche Rat auch schon mal lauten: „Lassen Sie sich verurteilen.“ Die Kosten sind höher aber ein Ordnungsgeld bekommt der Staat und nicht der Gegner. Bei der Vertragsstrafe ist das anders.
Wenn Sie Fragen zu der Thematik haben: mail @ rolfbecker.de (Spamschutz: bitte Leerstellen nicht mitschreiben!)