Abmahnkosten
Die Kosten einer Abmahnung richten sich nach dem Gegenstandswert der Sache. Der wiederum richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Abmahners. Gegenstandswerte von 15.000 bis 30.000 Euro in Wettbewerbsangelegenheiten und ab 25.000 Euro, regelmäßig 50.000 bis 100.000 Euro in Firmenrechtsangelegenheiten und Markenangelegenheiten sind häufig anzutreffen. Weiterer Kostenfaktor ist der anzusetzende Gebührenwert. In Wettbewerbssachen wird man meist argumentieren können, dass die regelmäßige Gebühr mit dem Faktor 1,3 wegen der Spezialmaterie auf 1,5 erhöht werden kann. Kostenerhöhend könnte auch noch eine Mehrheit von Auftraggebern werden. Hier eine kleine Kostenübersicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Werte bei Faktor 1,5 und einem Auftraggeber als Abmahner:
Gegenstandswert Abmahnkosten netto (zzgl. Auslagen)
7.500,– Euro 618,– Euro
10.000,– Euro 729,– Euro
15.000,– Euro 849,– Euro
20.000,– Euro 969,– Euro
25.000,– Euro 1.029,– Euro
50.000,– Euro 1.569.– Euro
100.000,– Euro 2.031,– Euro
Prinzipiell kostet die Beratung bzw. Rechtsverteidigung des Abgemahnten genau soviel. Aber viele Anwälte berechnen hier etwas weniger.