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Abmahnungen, die lästigen Botschaften

Abmahnung in den Papierkorb?

Telefonische Abmahnungen ernst nehmen!

Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung

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So reagieren sie richtig auf kurze Fristen

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Was Sie für die Zukunft beachten müssen

Abmahnungen können ohne Einhaltung einer bestimmten Form erteilt werden. Selbst telefonische Abmahnungen sollten Sie ernst nehmen.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil v. 01.04.97, Az. 29 W 1034/97) bestätigt grundsätzlich, dass auch telefonische Abmahnungen ernst genommen werden müssen. Allerdings muss der Abmahner hier in besonderer Weise darauf achten, dass die Abmahnung präzise genug in der Darstellung des Sachverhaltes und im Verlangen der Unterlassungserklärung ist.

Am sichersten ist: Gegner unterrichten, dass man Anwalt einschaltet und schon einmal vorsorglich um Fristverlängerung bitten. Dann gilt es den eigenen Anwalt einzuschalten, der die Rechtslage mit Ihnen abklärt und fristgerecht reagiert.