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Abmahnungen, die lästigen Botschaften

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Was Sie für die Zukunft beachten müssen

Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben oder eine nicht ausreichende Erklärung angeboten, dann kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es drohen Ordnungsgelder. Der Unterlassungsgläubiger ruft das Gericht an, unterbreitet dort die Verletzung gegen die gerichtliche Entscheidung und beantragt, das Gericht möge ein angemessenes Ordnungsgeld gegen den Verletzer (zu zahlen an den Staat) festsetzen. Ordnungsgelder können theoretisch bis zu 250.000,-- EUR festgesetzt werden. In der Praxis sind Ordnungsgelder häufig niedriger als die Vertragsstrafen.

Man ist übrigens nicht verpflichtet, vorher abzumahnen, auch nicht nach dem neuen UWG. Unterlässt man eine Abmahnung, dann läuft man allerdings in Gefahr, dass der Gegner sofort den Anspruch anerkennt und bleibt auf den Kosten des Verfahrens sitzen.