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Abmahnungen, die lästigen Botschaften

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Was Sie für die Zukunft beachten müssen

Sie müssen die Unterlassungserklärung nicht genau so abgeben, wie verlangt. Sie dürfen auch eigene Erklärungen gestalten, auch andere Worte wählen. Die Rechtsprechung wird aber bei Streitigkeiten immer prüfen, ob gerade Ihre Erklärung geeignet ist, eine Wiederholungsgefahr auszuräumen. Das geht bei eigenen Erklärungen häufig schief. Meist wird die zu unterlassende Handlung zu eng gefasst und häufig ist die Vertragsstrafe zu gering (regelmäßig in Ordnung gehen Vertragsstrafen zwischen 2000,-- Euro und 5.500,-- Euro für Alltagsverstöße). Werden wegen einer Anzeige mehrere Verstöße abgemahnt, dann können sie auch unterschiedlich reagieren. Sie können also wegen eines Vorwurfs eine Unterlassungserklärung abgeben und wegen des anderen Vorwurfs die Abgabe verweigern.