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Abmahnungen, die lästigen Botschaften

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Was Sie für die Zukunft beachten müssen

Einem Abmahner können Sie auch eine Einstweilige Verfügung, die Sie bereits erhalten haben, entgegenhalten. Allerdings ist in diesen Fällen auch die sogenannte Abschlusserklärung beizufügen. Einstweilige Verfügungen regeln die Sachlage im Gegensatz zu normalen Klageverfahren nur vorläufig und nicht endgültig. Daher wird bei Einstweiligen Verfügungen häufig eine sogenannte Abschlusserklärung abgegeben, in der die durch die Einstweilige Verfügung ergangene Entscheidung als endgültig anerkannt wird und in der man gegenüber dem Gegner auf alle Rechtsmittel gegen diese Verfügung verzichtet. Geben Sie diese Erklärung unbedingt ebenfalls ohne gesonderte Aufforderung ab, wenn Sie eine Einstweilige Verfügung akzeptieren wollen. Ansonsten können weitere Kosten auf Sie zukommen, wenn der Gegner Sie durch einen Anwalt hierzu auffordert.