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Abmahnungen, die lästigen Botschaften

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Was Sie für die Zukunft beachten müssen

Die lästigen Schreiben kommen oft per Einschreiben oder vorab per Telefax. In der Regel enthalten die Briefe ein Anschreiben eines Anwalts oder eines Vereins, in dem die eigene Werbung als wettbewerbswidrig dargestellt wird. Danach folgt die Aufforderung, die Werbung in Zukunft zu unterlassen und die Kosten der Abmahnung zu zahlen. Manchmal enthält das Schreiben auch ein Auskunftsverlangen anzuerkennen, dass man verpflichtet sei, dem Abmahner alle schon entstandenen und künftigen Schäden, die sich aus der abgemahnten Werbemaßnahme für den Konkurrenten ergeben, zu ersetzen.

Den Begriff Abmahnung kennt man zwar auch aus dem Arbeitsrecht und im Wettbewerbsrecht hat sie eine ähnliche Funktion: Sie soll den Empfänger auf ein Fehlverhalten aufmerksam machen!