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Abmahnungen, die lästigen Botschaften

Abmahnung in den Papierkorb?

Telefonische Abmahnungen ernst nehmen!

Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung

Ablehnung der Abmahnung

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Unterlassungserklärungen abwandeln

Änderungen Vertragsstrafeversprechen: Vorsicht!

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Aufbrauchfrist

So reagieren sie richtig auf kurze Fristen

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Einstweilige Verfügung und Hauptsachverfahren

Gerichtsverfahren Ordungsgeld

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Vertragsstrafe mehrfach zahlen?

Unterlassungserklärung kündigen?

Was Sie für die Zukunft beachten müssen

Die Aufforderung eine bestimmte Handlung zu stoppen und künftig zu unterlassen und für den Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen ist allerdings mehr als unangenehm. Häufig sind Rechtsanwälte eingeschaltet und deren Kosten können besonders bei Markenabmahnungen (Verletzung einer fremden Marke) leicht die 1.000 Euro - Schwelle überschreiten. „Geschäftsführung ohne Auftrag“ sollte bislang die Kostenpflicht rechtfertigen. „Ohne Auftrag“ dürften alle Abmahnungen sein. Aber das gesetzlich unterstellte Interesse an dieser Geschäftsführung hatte bislang wohl kaum ein Abmahnopfer.

Ab in den Papierkorb mit der Abmahnung? Doch das kann selbst dann teuer werden, wenn der Abmahner falsch liegt oder wenn Sie schon eine Abmahnung bekommen haben und in gleicher Sache bereits ein Vertragsstrafeversprechen unterschrieben haben.